E-Zigaretten, Liquids und deren Behältnisse gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Der Gesetzgeber verbietet die Abgabe im Versandhandel an Minderjährige ausnahmslos – und wir setzen das mit einer zweistufigen Altersprüfung um: einmal bei der Bestellung und einmal bei der Übergabe.
1. Die Rechtslage
Nach § 10 Abs. 3 JuSchG dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an sie abgegeben werden. § 10 Abs. 4 JuSchG erstreckt das ausdrücklich auf nikotinfreie Erzeugnisse wie E-Zigaretten und E-Shishas sowie auf deren Behältnisse.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11.03.2026 (I ZR 106/25) entschieden, dass auch unbefüllte Ersatztanks zu diesen Behältnissen zählen: Weil sie allein dazu bestimmt und geeignet sind, Liquids in E-Zigaretten zu verdampfen, sind sie auch im leeren Zustand für Minderjährige gefährlich. Für uns heißt das: Die Altersprüfung gilt im gesamten Sortiment – auch dort, wo weder Nikotin noch Liquid enthalten ist.
2. Stufe 1 – bei der Bestellung
Bevor eine Bestellung abgeschlossen werden kann, prüfen wir das Alter:
- Sie geben Ihr Geburtsdatum an.
- Sie legen einen Lichtbildausweis vor (Vorder- und Rückseite als Foto) – Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
- Wir prüfen den Nachweis, bevor die Ware das Haus verlässt.
Eine bloße Abfrage des Geburtsdatums oder ein Häkchen „Ich bin über 18" genügen nach Auffassung der obersten Landesjugendbehörden ausdrücklich nicht. Deshalb der Ausweis.
Bitte schwärzen Sie, was wir nicht brauchen. Für die Altersprüfung benötigen wir nur Lichtbild, Name, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer. Ausweis- und Seriennummer, Zugangsnummer, Staatsangehörigkeit, Geburtsort, Größe, Augenfarbe und die maschinenlesbare Zone dürfen Sie unkenntlich machen. Wir speichern die Ausweisbilder nur bis zum Abschluss der Prüfung und löschen sie anschließend – spätestens nach 30 Tagen. Danach bleibt nur der Vermerk „volljährig: ja". Einzelheiten in unserer Datenschutzerklärung.
3. Stufe 2 – bei der Übergabe
Auch die Zustellung erfolgt nur an Volljährige:
- Versand: Die Sendung wird mit Alterssichtprüfung (18+) zugestellt. Der Zusteller händigt sie nur nach Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises an eine volljährige Person aus.
- Keine Ablage, keine Packstation, keine Nachbarn: Eine Ablage am Wunschort, die Zustellung an eine Packstation oder die Aushändigung an Nachbarn sind aus Gründen des Jugendschutzes ausgeschlossen.
- Abholung vor Ort: Bei Abholung prüfen wir den Ausweis persönlich bei der Übergabe.
4. Was passiert, wenn die Prüfung scheitert
Können wir die Volljährigkeit nicht feststellen oder bestehen begründete Zweifel an der Echtheit des Nachweises, führen wir die Bestellung nicht aus. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir vollständig. Die Weitergabe der Ware an Minderjährige ist untersagt.
5. Hinweise für Eltern und Sorgeberechtigte
Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine minderjährige Person unter Umgehung unserer Prüfung bestellt hat, melden Sie sich bitte umgehend bei uns unter kontakt@vapeguru24.de – wir stoppen die Lieferung, soweit sie noch nicht erfolgt ist, und stornieren die Bestellung.
Technische Hilfen zum Schutz von Kindern im Netz finden Sie unter anderem bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, bei klicksafe.de sowie bei jugendschutzprogramm.de.
6. Gesundheitshinweis
Nikotin ist ein stark abhängig machender Stoff. Nikotinhaltige Produkte sind nicht für Nichtraucher, Kinder, Jugendliche, Schwangere und Stillende geeignet.